Hermann-Föry-Str. 7
76476 Bischweier
Der Verein führt den Namen
TTG Bischweier
(Tischtennisgemeinschaft Bischweier)
Er hat seinen Sitz in Bischweier und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen.
Der Gründungstag ist der 1.1.1988
Sie werden von den Mitgliedern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstandschaft obliegt die Führung der Vereinsgeschäfte. Sie fasst ihre Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sie fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.
Die Vorstandssitzungen sind spätestens innerhalb 14 Tagen vor Abhaltung einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung abzuhalten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jedes dieser beiden Vorstandsmitglieder ist alleine vertretungsberechtigt.
Mindestens einmal in einem Jahr hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt vor allem die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung der Vorstandschaft, die Wahl der Vorstandsmitglieder, die Entlastung der Vorstandsschaftmitglieder, die Festsetzung des Jahresbeitrages, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen einzuberufen.
Die Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
Zu Satzungsänderungen ist jedoch eine Stimmenmehrheit von 3/4 der Erschienenen, und zur Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 der Erschienenen erforderlich.
Die in den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
Bischweier, den 24. März 1990
Hier findet ihr unsere Satzung auch zum Herunterladen und einfachen Ausdrucken als PDF-Dokument.
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76476 Bischweier